Öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fichtenau erfolgen, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde www.fichtenau.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen". Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Badfeld, 2. Erweiterung" in Wildenstein im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Bekanntmachung als PDF-Datei (PDF-Datei)
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
"Badfeld, 2. Erweiterung" in Wildenstein
im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat Fichtenau hat am 16.12.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Badfeld, 2. Erweiterung" in Wildenstein einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen, sowie am 22.11.2021 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 22.11.2021, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13b BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Hier finden Sie den Kartenausschnitt als PDF-Datei (PDF-Datei)
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Textteil und Begründung
vom 10.12.2021
bis einschließlich 10.01.2022
im Rathaus öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Seiteneingang rechts neben dem Haupteingang. Wir bitten die ausgehängten Beschilderungen zum Schutz vor einer Infektion mit Covid-19 zu beachten. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ortsbauamt der Gemeinde Fichtenau, Tel: 07962/892-22, wenden. Ihre Stellungnahmen bitten wir schriftlich in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Fichtenau und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Schmidt-Wagemann
Bürgermeisterin