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Gemeinde Fichtenau

Erweiterung Windpark Ellwanger Berge

Artikel vom 17.04.2024

Der Regionalverband Ost-Württemberg informiert:

Das Landratsamt Ostalbkreis gibt bekannt, dass auf Antrag der W-I-N-D Energien GmbH, ansässig in Kirchheim unter Teck, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen Windenergieanlagen, WEA 11 und WEA 12, erteilt wurde. Diese Anlagen sollen auf den Flurstücken Nr. 4179 in der Gemarkung Ellenberg und Nr. 3658 in der Gemarkung Rindelbach als Erweiterung des Windparks Ellwanger Berge errichtet werden. Die Entscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung sind auf der Internetseite des Landratsamts öffentlich zugänglich gemacht worden.

Die beiden Windräder werden in einem bereits 2014 festgelegten Vorranggebiet für Windenergieanlagen errichtet, was ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren ermöglicht. Der Regionalverband berichtet zudem über Pläne zur Erweiterung des Vorranggebiets im Bereich Ellwanger Berge, was zukünftig die Genehmigung weiterer Windenergieanlagen in einem größeren Bereich im beschleunigten Verfahren ermöglichen könnte.

Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral werden. So sieht es der aktuelle Koalitionsvertrag „Jetzt für morgen“ vor. Ein wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Ziels ist die regionale Planungsoffensive. Im Rahmen dessen sind alle 12 Regionalverbände in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, bis 30. September 2025 zwei Prozent der Regionsfläche für erneuerbare Energien auszuweisen. 1,8 Prozent sollen hier auf Windenergie, 0,2 Prozent auf Freiflächen-PV entfallen.
Ostwürttemberg steht bereits gut da. 1,5 % der Regionsfläche ist heute schon für Windenergie vorgesehen. Weitere 2,1 %, verteilt auf 30 neue Gebiete, überwiegend als Ergänzung zu Bestandsgebieten, sollen jetzt in die erste Anhörung gehen. Wesentliche Planungsgrundlagen sind die Windhöffigkeit, Natur- und Artenschutz, sowie der Siedlungsabstand. Hier hat sich die Verbandsversammlung auf einen Siedlungsabstand von grundsätzlich 1000 m verständigt. Dem ersten Anhörungsentwurf liegt bereits eine umfassende Abstimmung mit allen 53 Kommunen der Region zugrunde. Jetzt sind neben den Trägern der öffentlichen Belange auch die Bürgerinnen und Bürger gefragt.


Ab 6. Mai bis 30. Juni haben diese die Möglichkeit, sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Parallel dazu finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt. Hier haben Interessierte Gelegenheit, sich über die allgemeine Planung, den technischen Standard von Windenergieanlagen, sowie über einzelne in der jeweiligen Raumschaft geplanten Gebiete (auch auf dem Gemeindegebiet Ellenberg) zu informieren.


Termin: 6. Mai im Speratushaus (Freigasse 5) in Ellwangen um 18.00 Uhr


Um Anmeldung zu den Bürgerinformationsveranstaltungen wird gebeten (www.ostwuerttemberg.org).

Kartenausschnitt als PDF-Datei (PDF-Datei)

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